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BFH  - I R 80/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: AO § 163 S 1, FGO § 102, KStG § 14 Abs 1 S 2, AktG § 291 Abs 1

Rechtsfrage

Ist wegen des Umstands, dass ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag im Jahr des Vertragsschlusses aufgrund verzögerter Bearbeitung beim Registergericht nicht mehr im Handelsregister eingetragen wurde und damit steuerlich nicht anzuerkennen war, das beklagte Finanzamt zur abweichenden Festsetzung der in diesem Jahr entstandenen Körperschaftsteuer im Wege der Billigkeit (§ 163 AO) verpflichtet?

Abweichende Steuerfestsetzung; Billigkeit; Ergebnisabführungsvertrag; Handelsregister; Körperschaftsteuer; Organgesellschaft

Fundstelle(n):
VAAAF-47734

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - I R 80/15 - erledigt.

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