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Sozialversicherungsrecht | Steuerberater-Bescheinigung über Insolvenzgefahr bei Beitragsnachforderungen
Die Beitreibung einer Forderung von ausstehenden Sozialversicherungsbeiträgen nach vorangegangener Betriebsprüfung kann allenfalls dann als unbillige Härte im Rahmen der summarischen Prüfung des vorläufigen Rechtsschutzes qualifiziert werden, wenn dem Betroffenen hierdurch Nachteile entstehen, die über die eigentlichen Zahlungen hinausgehen und die nicht oder nur sehr schwer wieder ausgeglichen werden können. Damit aber kann eine drohende Insolvenz – zumindest wenn an ihrer Rechtmäßigkeit Zweifel bestehen – eine unbillige Härte in diesem Sinne auch nur dann begründen, wenn entsprechende belastbare Nachweise durch den Betroffenen vorgelegt werden. Daran kann es fehlen, wenn die Bescheinigung eines Steuerberaters unter Bezugnahme auf eine aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) des...