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Bilanzierung | Voraussetzungen für die Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen
Das die Voraussetzungen für eine Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen, die in vor dem endenden Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen wurden, in einem Folgejahr konkretisiert.
Mit Urteil vom - X R 4/13 NWB HAAAE-83694 hatte der BFH entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (BGBl 2008 I S. 1912) in einem Folgejahr innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden kann. [i]Lipp, NWB 19/2015 S. 1414Er widerspricht damit der in Rn. 6 des (BStBl 2013 I S. 1493) enthaltenen Regelung, wonach ein Investitionsabzugsbetrag für ein begünstigtes Wirtschaftsgut nur in einem Wirtschaftsjahr geltend gemacht werden kann.