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Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte
Der [i]Ausführlicher Beitrag s. NWB YAAAF-42315 Gesetzgeber hat mehrere Entscheidungen des NWB CAAAE-71906, B 5 RE 9/14 R NWB IAAAE-72150 und B 5 RE 13/14 R NWB BAAAE-72148) zum Anlass genommen, das Berufsbild des Syndikusrechtsanwalts zu regeln und dabei auch eine gesetzliche Grundlage für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zu schaffen. Die gesetzlichen Neuregelungen finden bereits seit dem Anwendung. Sie haben unter Umständen auch eine Ausstrahlungswirkung für Syndikussteuerberater.
Ausführlicher Beitrag s. .
Berufsrechtliche Vorgaben
[i]Begriff der rechts- oder patentanwaltlichen BerufsausübungsgesellschaftRechtsanwälte dürfen nach der Neuregelung ihren Beruf als Angestellte von Arbeitgebern ausüben, die als Rechtsanwälte, Patentanwälte oder rechts- oder patentanwaltliche Berufsausübungsgesellschaften tätig sind (§ 46 Abs. 1 BRAO n. F.).
Angestellte, die bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern bzw. bei entsprechenden Gesellschaften beschäftigt werden, können sich künftig nur dann als Rechtsanwalt zulassen, wenn die Kriterien des § 46 Abs. 1 BRAO n. F. aufgrund des Vorliegens einer Berufsausübungsgemeinschaft mit Rechtsanwälten erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, können diese dem Begriff des Syndikusrechtsanwalts unterfallen.
Berufsb...