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Grenzwerte 2016 in der Sozialversicherung
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB EAAAF-42313 Wie zu jedem Jahreswechsel hat sich zum wieder eine Reihe von Rechengrößen und Beitragssätzen in der Sozialversicherung geändert. Die Änderungen orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung des vorletzten Kalenderjahres. Somit dienen die Daten aus 2014 als Basis für die Sozialversicherungswerte für 2016. Die konjunkturelle Entwicklung war günstig. Die Lohnzuwachsrate betrug 2014 in den alten Ländern 2,54 % und in den neuen Ländern 3,39 %. Soweit Grenzwerte bundeseinheitlich gelten, liegt den neuen Werten eine gesamtdeutsche Veränderungsrate von 2,66 % zugrunde.
Ausführlicher Beitrag s. .
Jahresarbeitsentgeltgrenzen (Versicherungspflichtgrenzen)
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Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 56.250 € |
Besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze
Krankenversicherung | 50.850 € |
Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)
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Gesetzliche Kranken- und
Pflegeversicherung | 4.237,50 €/Monat,
50.850 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung West | 6.200 €/Monat,
74.400 €/Jahr |
Gesetzliche Renten- und
Arbeitslosenversicherung Ost | 5.400 €/Monat,
64.800 €/Jahr |
Knappschaftliche Rentenversicherung
West | 7.650 €/Monat,
91.800 |