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Online-Nachricht - Dienstag, 04.08.2015

FATCA | Amtlich vorgeschriebener Datensatz (BMF)

Das BMF hat den amtlich vorgeschriebenen Datensatz zum FATCA-Abkommen veröffentlicht ().

Hintergrund: Deutschland und die USA haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten (mit US-Bezug bzw. mit Bezug zu Deutschland) eine effektive Besteuerung sicherzustellen (FATCA-Abkommen). Durch das Abkommen verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen. Nach § 117c AO hat die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen.

Mit o.g. Schreiben veröffentlicht das BMF den amtlich vorgeschriebene Datensatz entsprechend § 1 Absatz 2 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung und § 117c EStG. Hierin wird das Datenschema dargestellt. Das Dokument können Sie auf der Homepage des BMF abrufen, eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze. 

Hinweis:  Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem FATCA-Abkommen können auf der Internetseite des BZSt im dort abgelegten Kommunikationshandbuch FATCA abgerufen werden.

Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
PAAAF-47415