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Arbeitsrecht; | Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer kein Befristungsgrund
Mit Urt. v. - 7 AZR 489/02 hat das BAG festgestellt, dass die Gewährung eines Eingliederungszuschusses für ältere Arbeitnehmer nach § 218 Abs. 1 Nr. 3 SGB III kein Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrags ist. Anders als nach der bis zum geltenden Vorgängerregelung in § 97 AFG dient der genannte Eingliederungszuschuss nicht der Arbeitsbeschaffung, sondern nach § 217 SGB III dem Ausgleich von Minderleistungen, die dem Arbeitgeber durch die Beschäftigung förderungsbedürftiger Arbeitnehmer entstehen, was eine Befristung nicht rechtfertigt.