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Online-Nachricht - Freitag, 10.07.2015

Berufsrecht | Hinweise für die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat "Hinweise für die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch die Träger der Deutschen Rentenversicherung" veröffentlicht.

Hintergrund: Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts im Jahr 2008 dürfen Steuerberater ihre Mandanten in sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen bis zu den Landessozialgerichten vertreten. Die Hinweise der BStBK geben einen Überblick über die sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung und erläutern einige wichtige Besonderheiten.

Hinweis: Die Hinweise der BStBK haben einen unverbindlichen Charakter. Sie sollen zu bestimmten Sachverhalten oder Problemkreisen Anregungen zu eigenverantwortlichen Lösungen geben und somit die Praxisarbeit unterstützen. Den vollständigen Text der Hinweise finden Sie auf den Internetseiten der BStBK unter der Rubrik „Presse/Publikationen“.

Quelle: BStBK online

Fundstelle(n):
AAAAF-47326