Arbeitsrecht | Tarifeinheitsgesetz beschlossen (Bundesrat)
Die Länder haben am das Tarifeinheitsgesetz gebilligt. Es kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Damit gilt künftig der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft.
Die Länder haben am das Tarifeinheitsgesetz gebilligt. Es kann nun Bundespräsident Gauck zur Unterschrift vorgelegt werden und wie vorgesehen am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Damit gilt künftig der Tarifvertrag der mitgliederstärksten Gewerkschaft.
Das Gesetz soll zukünftig Arbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften im selben Unternehmen - wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn oder der Lufthansa - verhindern. Es schreibt daher fest, dass im Streitfall nur der Tarifvertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt.
Quelle: Plenum KOMPAKT v.
Fundstelle(n):
GAAAF-47204