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Online-Nachricht - Donnerstag, 07.05.2015

Mietrecht | Mieter-Ansprüche bei Legionellen im Trinkwasser (BGH)

Der Bundesgerichtshof hat sich mit Ansprüchen des Mieters gegen den Vermieter befasst, die darauf gestützt werden, dass der Mieter aufgrund von bakteriell verseuchtem Trinkwasser in der Mietwohnung erkrankt sei ().

Sachverhalt: Die Klägerin begehrt - als Alleinerbin ihres während des Rechtsstreits verstorbenen Vaters – Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 23.500 € nebst Zinsen. Der Vater der Klägerin war Mieter einer Wohnung der Beklagten. Er erkrankte im Jahr 2008 an einer durch Legionellen hervorgerufenen Lungenentzündung. Das zuständige Bezirksamt stellte daraufhin in der Wohnung des Vaters der Klägerin und im Keller des Mietshauses eine starke Legionellen-Kontamination fest. Die Klägerin vertritt die Auffassung, die Beklagte habe ihre Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle des Trinkwassers verletzt, und führt die Erkrankung ihres Vaters hierauf zurück.
Hierzu führten die Richter des BGH weiter aus:

  • Eine Pflichtverletzung der Beklagten kommt unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung auch für die Zeit vor der am in Kraft getretenen Trinkwasserverordnung, mit der Vermieter zur Untersuchung des Trinkwassers auf Legionellen verpflichtet wurden, in Betracht.

  • Dennoch ist das Urteil der Vorinstanz aufzuheben: Die Annahme des Landgerichts, die Legionellenerkrankung lasse sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit auf das kontaminierte Trinkwasser zurückführen, beruht auf einer lückenhaften Beweiswürdigung und darauf, dass es rechtsfehlerhaft einen zu hohen Maßstab an die erforderliche richterliche Gewissheit angelegt hat.

Quelle: BGH, Pressemitteilung v.
 

Fundstelle(n):
DAAAF-47056