Umsatzsteuer | Umsatzsteuer-Anwendungserlass und GoBD (BMF)
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass im Hinblick auf die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) angepasst ().
Hintergrund: Mit BStBl I S. 1450 (NWB DokID: NWB HAAAE-37193), wurden die bisherigen Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme; kurz: GoBS sowie die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen; kurz: GDPdU“ mit Wirkung zum außer Kraft gesetzt. Auf die vorgenannten BMF-Schreiben bzw. auf die „GoBS“ und „GDPdU“ wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass an verschiedenen Stellen Bezug genommen.
Hinweis: Den Text des o.g. Schreibens finden Sie auf den Internetseiten des BMF. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
PAAAF-47052