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Online-Nachricht - Montag, 04.05.2015

Gesetzgebung | Bundestag beschließt Kleinanlegerschutzgesetz (BMWi)

Der Bundestag hat am in 2. und 3. Lesung das Kleinanlegerschutzgesetz beschlossen. Damit sollen Lücken beim Schutz von Kleinanlegern geschlossen und die Transparenz von Vermögensanlagen erhöht werden.

Hierzu führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) u.a. weiter aus:

  • Neben dem oben genannten wird durch das Gesetz erstmals auch der Markt für Schwarmfinanzierungen (Crowd-Finanzierung) geregelt und weitere Vorgaben zum Verbraucherschutz - wie bspw. Werbevorgaben oder die Verankerung des kollektiven Verbraucherschutzes als Aufsichtsziel der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - gemacht.

  • Für junge Unternehmen gibt es bei Finanzierungen bis zu 2,5 Mio. Euro Befreiungen von bürokratischen Anforderungen: Beispielsweise können sie ihre Anlegerinnen und Anleger mit Hilfe von weniger aufwändigen Vermögensanlagen-Informationsblättern informieren.

  • Da Crowd-Finanzierungen vor allem im Internet stattfinden, sollen Investoren den Erhalt des Vermögensanlage-Informationsblattes auf elektronischem Wege bestätigen können. Diese Regelungen sollen dazu beitragen, dass sich Crowd-Finanzierungen zu einem wichtigen Standbein in der Mittelbeschaffung von jungen innovativen Unternehmen entwickeln können.

Quelle: BMWi online
 

Fundstelle(n):
PAAAF-47039