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Gesellschaftsrecht; | Haftungsbeschränkung im Insolvenzverfahren bei nur in Deutschland operierender englischer ,,Briefkasten-Limited''
Eine englische Limited ist in Deutschland als solche als insolvenzfähig anzusehen. Dies ergibt sich aus einer konsequenten Fortführung der Rechtsprechung in den ,,Überseering-Entscheidungen'' zur Rechts- und Parteifähigkeit einer im Ausland gegründeten Gesellschaft. Die Gesellschafter einer englischen Limited kommen im deutschen Insolvenzverfahren regelmäßig nicht in den Genuss einer Haftungsbeschränkung, wenn die englische Limited ausschließlich in Deutschland operiert hat und in tatsächlicher Hinsicht nicht mit hinreichendem Kapital ausgestattet ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn weitere Indizien hinzutreten, die zwingend auf eine rechtsmissbräuchliche Auslandsgründung als reine ,,Briefkastenfirma'' schließen lassen ( 67g IN 358/02 nrkr., ZIP 2003, 1008...