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Online-Nachricht - Donnerstag, 16.04.2015

Einkommensteuer | Zur Besteuerung von Grundstücksgemeinschaften (OFD)

Die OFD Frankfurt/M. hat ihre Verwaltungsanweisung zur Besteuerung von Grundstücksgemeinschaften aktualisiert. Die OFD geht dabei insbesondere auf die Problematik der Zurechnung von Einnahmen und Werbungskosten ein ().

Hintergrund: Bei der Besteuerung von Grundstücksgemeinschaften stellt sich in der Praxis häufig die Frage nach der anteiligen Zurechnung von Einnahmen und Werbungskosten. Insbesondere bei der Vermietung unter nahen Angehörigen oder Ehegatten kann es hinsichtlich der Vertragsausgestaltungen oft zum Verdacht rechtlichen Gestaltungsmissbrauches seitens der Finanzbehörde kommen (s. hierzu auch Rennar in NWB XAAAE-57251).
Hierzu führt die OFD u.a. aus:

  • Einnahmen und Werbungskosten sind den Miteigentümern grds. im Verhältnis der nach bürgerlichem Recht anzusetzenden Anteile zuzurechnen. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, wenn die Miteigentümer abweichende Vereinbarungen getroffen haben, die bürgerlich-rechtlich wirksam sind und für die wirtschaftlich vernünftige Gründe vorliegen, die grundstücksbezogen sind (R 21.6 EStR).

  • Aufwendungen, die wirtschaftlich durch die Beteiligung des Miteigentümers an der Gemeinschaft verursacht sind und in dessen eigenem originären Interesse von diesem allein getragen werden, z.B. Finanzierungskosten für den Erwerb der Beteiligung, finden keinen Eingang in die Einkünfteermittlung der Gemeinschaft. Sie sind im Rahmen der Verteilung des festzustellenden Ergebnisses als Sonderwerbungskosten allein dem betreffenden Miteigentümer zuzurechnen.

  • Aufwendungen, die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft als solche betreffen bzw. durch diese veranlasst sind, stellen keine Sonderwerbungskosten dar, sondern sind in die Einkünfteermittlung der Gemeinschaft einzubeziehen und entsprechend dem Miteigentumsanteil anteilig sämtlichen Miteigentümern zuzurechnen. Dies gilt grds. auch dann, wenn die Aufwendungen von einem Miteigentümer aus Eigenmitteln beglichen wurden.

Hinweis: Die o.g. Verfügung enthält zahlreiche Beispiele und geht auch auf die Problematik der Eigennutzung durch einen Miteigentümer ein. In der NWB Datenbank finden Sie die Verfügung unter der DokID: NWB AAAAE-87726.
Quelle: NWB Datenbank

Fundstelle(n):
MAAAF-46979