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Online-Nachricht - Mittwoch, 08.04.2015

Einkommensteuer | Verlust aus Einlösung einer Inhaberschuldverschreibung (FG)

Der Verlust aus der Endeinlösung einer Inhaberschuldverschreibung führt zu keinen negativen Einkünften aus Kapitalvermögen (; rechtskräftig).

Sachverhalt: Der Kläger erwarb im September 2007 Inhaberschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 13 Monaten und einer Verzinsung von 11,75 % zu einem Preis von ca. 1 Mio. €. Am Ende der Laufzeit erhielt der Kläger im Oktober 2008 neben dem Zinsertrag von. ca. 120.000 € eine Kapitalrückzahlung von lediglich ca. 600.000 €, wodurch ihm ein Verlust in Höhe von ca. 400.000 € entstanden ist, den er in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2008 als Verlust aus Kapitalvermögen steuerlich geltend machte. Im Ergebnis ohne Erfolg.
Hierzu führten die Richter weiter aus:

  • Das beklagte Finanzamt hat zu Recht den Verlust aus der Endeinlösung der Schuldverschreibungen außer Ansatz gelassen.

  • Zwar sind Erträge aus der Veräußerung der Wertpapiere dem Gesetzeswortlaut nach Kapitalerträge.

  • Die einschlägige Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c EStG ist jedoch einschränkend auszulegen und als Ausnahmefall vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes nur dann gerechtfertigt, wenn angesichts der Ausgestaltung der Finanzinnovation eine untrennbare Vermischung von Vermögens- und Kapitalnutzungsebene gegeben ist.

  • Im vorliegenden Fall ist eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene leicht möglich. Denn die Kapitalanlage sind jährlich mit einem festen Zinssatz von 11,75 % verzinst worden.

Hinweis: Das Urteil ist auf der Homepage des FG Baden-Württemberg veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: FG Baden-Württemberg, Newsletter 1/2015
 

Fundstelle(n):
HAAAF-46946