Einkommensteuer | Verlust aus Einlösung einer Inhaberschuldverschreibung (FG)
Der Verlust aus der Endeinlösung einer Inhaberschuldverschreibung führt zu keinen negativen Einkünften aus Kapitalvermögen (; rechtskräftig).
Sachverhalt: Der Kläger erwarb im September 2007 Inhaberschuldverschreibungen mit einer Laufzeit von 13 Monaten und einer Verzinsung von 11,75 % zu einem Preis von ca. 1 Mio. €. Am Ende der Laufzeit erhielt der Kläger im Oktober 2008 neben dem Zinsertrag von. ca. 120.000 € eine Kapitalrückzahlung von lediglich ca. 600.000 €, wodurch ihm ein Verlust in Höhe von ca. 400.000 € entstanden ist, den er in seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2008 als Verlust aus Kapitalvermögen steuerlich geltend machte. Im Ergebnis ohne Erfolg.
Hierzu führten die Richter weiter aus:
Das beklagte Finanzamt hat zu Recht den Verlust aus der Endeinlösung der Schuldverschreibungen außer Ansatz gelassen.
Zwar sind Erträge aus der Veräußerung der Wertpapiere dem Gesetzeswortlaut nach Kapitalerträge.
Die einschlägige Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Buchst. c EStG ist jedoch einschränkend auszulegen und als Ausnahmefall vor dem Hintergrund des Gleichheitssatzes nur dann gerechtfertigt, wenn angesichts der Ausgestaltung der Finanzinnovation eine untrennbare Vermischung von Vermögens- und Kapitalnutzungsebene gegeben ist.
Im vorliegenden Fall ist eine Trennung zwischen Ertrags- und Vermögensebene leicht möglich. Denn die Kapitalanlage sind jährlich mit einem festen Zinssatz von 11,75 % verzinst worden.
Hinweis: Das Urteil ist auf der Homepage des FG Baden-Württemberg veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: FG Baden-Württemberg, Newsletter 1/2015
Fundstelle(n):
HAAAF-46946