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Online-Nachricht - Freitag, 27.03.2015

Gesetzgebung | Was ist neu - Neuregelungen zum April 2015 (Bundesregierung)

Die "Pille danach" gibt es jetzt rezeptfrei. HQL-Lampen dürfen nicht mehr verkauft werden. Für das Heizen mit erneuerbaren Energien gibt es höhere Zuschüsse. Diese und andere Neuregelungen treten zum April in Kraft.

Pille danach" jetzt rezeptfrei: Sogenannte Notfallkontrazeptiva wie die "Pille danach" müssen nicht mehr von einem Arzt verschrieben werden. Die Präparate können seit dem rezeptfrei in der Apotheke gekauft werden, sind allerdings nicht über den Versandhandel beziehbar. Weitere Informationen erfahren Sie hier.

Herkunft bei vielen Fleischarten transparenter: Für verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ist ab in der EU die Kennzeichnung der Herkunft erforderlich. Die Kennzeichnungspflicht betrifft frisches, gekühltes oder gefrorenes Fleisch. Bisher gab es eine solche Kennzeichnungspflicht nur für Rindfleisch. Sie gilt weiterhin nicht für verarbeitete Fleischerzeugnisse. Weitere Informationen erfahren Sie hier.

Neue Regeln für Kurzzeitkennzeichen: Die Zulassungsbehörden können künftig nur noch Kurzzeitkennzeichen unter bestimmten Bedingungen erteilen. So muss unter anderem das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt sein und eine gültige Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung nachgewiesen werden. Das Fahrzeug darf dann bis zu fünf Tage am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Weitere Informationen erfahren Sie hier.

Verbot von Quecksilberdampflampen: Quecksilberdampflampen (sogenannte "HQL"-Lampen), Natriumdampfniederdrucklampen dürfen ab nicht mehr in den Markt gelangen. Das gilt auch für Kompaktleuchtstofflampen mit konventionellen Vorschaltgeräten (KVG) und elektronischen Vorschaltgeräten (EVG) unter 80 Lumen pro Watt. Gründe sind der hohe Stromverbrauch, der Quecksilbergehalt der Leuchtmittel sowie die veraltete Technik. Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Richtlinie für eine umweltgerechte Gestaltung von energieverbrauchsrelevanten Produkten. Weitere Informationen erfahren Sie hier.

Marktanreizprogramm - Höhere Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien: Private Hausbesitzer und alle Unternehmer, die auf moderne Heizungen mit erneuerbaren Energien umsteigen, erhalten künftig höhere Zuschüsse. Mit der Novelle des Marktanreizprogramms fördert die Bundesregierung Investitionen in den Bau von Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen noch stärker. Für Unternehmer kann der Investitionszuschuss für Neubauprojekte und Sanierungsmaßnahmen für die Wärmewende bis zu 50 Prozent betragen. Anträge kann man ab dem 1. April beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Weitere Informationen erfahren Sie hier.

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung


 

Fundstelle(n):
HAAAF-46920