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Finanzbehörde Hamburg 08.05.2003 - 53 - S 6050 - 001/03 -
Kraftfahrzeugsteuer; | Gegenseitigkeit der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 10 KraftStG
Das für die Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 10 KraftStG relevante Tatbestandsmerkmal der Gegenseitigkeit ist anhand der Liste des Auswärtigen Amtes über die Gegenseitigkeit bei der KraftSt-Befreiung für diplomatische und berufskonsularische Vertretungen zu beurteilen. Die aktualisierte Liste des Auswärtigen Amtes (Stand: April 2003) ist dem /03 beigefügt.