Umsatzsteuer | Leistungen von Umgangspflegern (BMF)
Das BMF hat zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Leistungen von Umgangspflegern nach § 1684 BGB Stellung genommen ().
Hierzu führt das BMF u.a. weiter aus:
Im UStAE wird in Abschnitt 4.25.2 nach Absatz 7 folgender neuer Absatz 7a eingefügt:
(7a) Als eine Form der Ergänzungspflegschaft fallen auch die Leistungen, die von einer Einrichtung erbracht werden, die als Umgangspfleger nach § 1684 Abs. 3 BGB bestellt worden ist, unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 25 Satz 3 Buchstabe c UStG. 2Für die Umgangspflegschaft, die als ein Sonderfall der Pflegschaft den Umgang zwischen Eltern(-teil) und Kind regelt, sind ebenfalls die Regelungen über die Pflegschaft (§ 1909 ff. BGB) entsprechend anzuwenden (vgl. § 1915 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Hinweis: Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
DAAAF-46781