E-Bilanz | Erste Zwischenbilanz der Finanzverwaltung (BBK)
Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen zieht eine erste Zwischenbilanz zur E-Bilanz – und die fällt gar nicht gut aus: Denn die Finanzämter haben festgestellt, dass sie zwar reichlich Daten erhalten, die elektronisch verarbeitet werden können. Aber die gewohnten Kontennachweise und Anlagespiegel werden von vielen Steuerberatern nun nicht mehr übersandt – und zwar weder elektronisch noch in Papierform. Lesen Sie hierzu nachfolgend einen Kommentar von Bernd Rätke aus der BBK Heft 3/2015.
Hintergrund: Die Finanzämter sind mit der E-Bilanz unzufrieden. Dies hat die OFD Nordrhein-Westfalen in einer Verfügung eingeräumt, die auch den Steuerberaterkammern übersandt wurde. Der Grund für die Unzufriedenheit liege in der geringeren Informationsdichte der E-Bilanz. Die Finanzämter erhalten nämlich deutlich seltener Kontennachweise oder Anlagenspiegel als noch zu Zeiten der Papierbilanz. Ohne Kontennachweise und Anlagenspiegel ergeben sich aber mehr Rückfragen bei den Steuerberatern. Die Einreichung von Kontennachweisen und Anlagenspiegeln ist freiwillig; es gibt also keine allgemeine gesetzliche Übermittlungspflicht. Die OFD weist nun die Finanzämter darauf hin, dass sie im Einzelfall Auszüge aus dem Buchführungswerk sowie Kontennachweise nach § 88 AO anfordern können. Dabei sollen die Berater „um eine (erneute) detailliertere elektronische Übermittlung der E-Bilanz-Daten gebeten werden“. Außerdem soll bei den Steuerberatern die Akzeptanz für eine freiwillige Übersendung der Kontennachweise und Anlagenspiegel erhöht werden (s. St 145; NWB DokID: NWB PAAAE-82488).
Hinweis: Einen für alle Leser freigeschalteten Kommentar von Bernd Rätke, VRiFG und Herausgeber der BBK finden Sie hier.
Quelle: BBK Heft 3/2015
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Fundstelle(n):
TAAAF-46728