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Online-Nachricht - Donnerstag, 05.02.2015

Steuerpolitik | Konzept zur "Modernisierung des Besteuerungsverfahrens" (BStBK)

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat eine erste Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des BMF zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens veröffentlicht.

Hintergrund: Das BMF hatte Ende letzten Jahres ein gemeinsames Konzept von Bund und Ländern zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens veröffentlicht. Alle am Besteuerungsverfahren Beteiligten sollen auf diese Weise schon frühzeitig Gehör finden, um den Nutzen des Modernisierungsvorhabens für alle Beteiligten umfänglich sicherzustellen (s. hierzu NWB-Nachricht v. 25.11.2014).
Hierzu führt die BStBK nun u.a. aus:

  • Modifizierungen einzelner Prozessschritte ergeben zwangsläufig Auswirkungen im weiteren Ablauf. So führt z.B. die generelle Nichtberücksichtigung von Freitextfeldern zwar zur Vereinfachung für die Finanzverwaltung im Veranlagungsverfahren, kann aber zu vermehrten Rechtsbehelfen führen.

  • Die zunehmende elektronische Kommunikation im Besteuerungsverfahren wird grds. vom Berufsstand der Steuerberater mitgetragen. Allerdings müssen sich Vereinfachung und Modernisierung des Verfahrens auch für Steuerpflichtige und Steuerberater positiv auswirken. Keinesfalls dürfen Optimierungsmöglichkeiten nur einseitig zugunsten der Finanzverwaltung geschaffen werden.

  • Es muss ausgeschlossen werden, dass gesetzliche Regelungen festgeschrieben werden, deren technische Umsetzung noch nicht ausgereift ist. Ein solches Vorgehen stößt bei allen am Verfahren Beteiligten auf Ablehnung und vermindert die Akzeptanz neuer Prozesse. Erwähnt sei hier die verpflichtende Übermittlung der E-Bilanz, die zwar seitens der Unternehmer erfolgt, von der Finanzverwaltung aber zum Teil noch nicht genutzt wird. In der Praxis wird zusätzlich oft eine Übermittlung in Papier erbeten.

  • Sofern Rahmenbedingungen geändert werden, muss ausreichend Zeit eingeräumt werden, um auch und gerade den Steuerpflichtigen eine Anpassung der Prozesse zu ermöglichen. Aufgrund der geplanten weitgehenden Veränderungen im Besteuerungsverfahren auch durch untergesetzliche Maßnahmen halten wir es für erforderlich, den Zeitpunkt des Inkrafttretens insgesamt um ein Jahr zu verschieben.

  • Wir regen an, die guten Erfahrungen aus der frühzeitigen Einbindung des Sachverstands der Steuerberater bei den Projekten E-Bilanz, GoBD und ELStAM aufzugreifen und im Rahmen einer Arbeitsgruppe unsere Vorschläge zu erörtern.

Hinweis: Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie auf den Internetseiten des BStBK.
Quelle: BStBK online

Fundstelle(n):
LAAAF-46709