Gesetzgebung | Neue Finanzberatung - Der Honorar-Anlageberater (hib)
Die Bundesregierung will eine neue Form der Anlageberatung auf eine gesetzliche Grundlage stellen und Regeln für die Finanzberatung auf Honorarbasis schaffen. Dazu sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (BT-Drucks. 17/12295) zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung mit dem Begriff Honorar-Anlageberatung die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vor.
Die Bundesregierung will eine neue Form der Anlageberatung auf eine gesetzliche Grundlage stellen und Regeln für die Finanzberatung auf Honorarbasis schaffen. Dazu sieht der von der Regierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente (
BT-Drucks. 17/12295
) zusätzlich zur bisherigen Anlageberatung mit dem Begriff Honorar-Anlageberatung die Schaffung einer neuen gesetzlich definierten Form der Anlageberatung vor.
Hintergrund: Bisher findet die Anlageberatung in Deutschland hauptsächlich in Form der provisionsgestützten Beratung statt. Dabei wird die Beratung durch Zuwendungen vergütet, die der Anlageberater von Anbietern oder Emittenten der Finanzprodukte erhält. "Dieser Zusammenhang ist den Kunden trotz der bestehenden gesetzlichen Pflicht zur Offenlegung von Zuwendungen häufig nicht bewusst", begründet die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf, mit dem sie "mehr Transparenz über die Form der Vergütung der Anlageberatung" schaffen will.
Daneben wird es noch den Honorar-Finanzanlagenberater geben, der nur zu bestimmten Produkten wie offenen Investmentfonds beraten darf und dafür eine geweberechtliche Erlaubnis haben muss.
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 070
Fundstelle(n):
RAAAF-46289