Umsatzsteuer | Verkauf von Taxikonzessionen als Geschäftsveräußerung (BayLfSt)
Verkauft ein Taxiunternehmer, der nur eine Konzession inne hat, diese an einen Dritten, bildet die Taxikonzession das gesamte Unternehmen. Sind auch die weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a UStG erfüllt, insbesondere muss der Erwerber Unternehmer sein und die Konzession für sein Unternehmen erwerben, liegt eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor (.1.1-2/2 St34).
Verkauft ein Taxiunternehmer, der nur eine Konzession inne hat, diese an einen Dritten, bildet die Taxikonzession das gesamte Unternehmen. Sind auch die weiteren Voraussetzungen des § 1 Abs. 1a UStG erfüllt, insbesondere muss der Erwerber Unternehmer sein und die Konzession für sein Unternehmen erwerben, liegt eine nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor (Datei öffnen).
Für die Beurteilung der Frage, ob der Verkauf einer Taxikonzession als nichtsteuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG oder als steuerbare Lieferung zu behandeln ist, kommt es darauf an, ob die verkaufte Konzession das gesamte Unternehmen bzw. einen in der Gliederung des Unternehmens gesondert geführten Betrieb oder nur einen unselbständigen Teil des Unternehmens bildete. Die Vfg. des BayLfSt regelt weitere Einzelfälle u.a. den Verkauf einer von mehreren Taxikonzessionen.
Fundstelle(n):
EAAAF-46276