Kapitalertragsteuer | Leerverkäufe von Aktien über den Dividendenstichtag (BMF)
Das BMF hat zu der Frage Stellung genommen, wie im Hinblick auf die Kapitalertragsteuer bei Leerverkäufen von Aktien über den Dividendenstichtag zu verfahren ist, wenn die für den Verkäufer der Aktien den Verkaufsauftrag ausführende Stelle kein inländisches Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b EStG ist ().
Das BMF hat zu der Frage Stellung genommen, wie im Hinblick auf die Kapitalertragsteuer bei Leerverkäufen von Aktien über den Dividendenstichtag zu verfahren ist, wenn die für den Verkäufer der Aktien den Verkaufsauftrag ausführende Stelle kein inländisches Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut i.S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 Buchst. b EStG ist (Datei öffnen).
In derartigen Fällen besteht nach Aussage des BMF die Gefahr einer mehrfachen Bescheinigung von Kapitalertragsteuer in Steuerbescheinigungen im Sinne des § 45a Abs. 3 EStG, obwohl nur einmal Kapitalertragsteuer zu Lasten des rechtlichen Eigentümers der Aktien einbehalten worden ist und kein weiterer Abzug von Kapitalertragsteuer nach § 44 Abs. 1 Satz 3 i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 EStG erfolgte.
Quelle: BMF online
Anmerkung: Bei einem sog. Leerverkauf wird ein Wertpapier gehandelt, das der Verkäufer zum Verkaufszeitpunkt noch nicht besitzt. Der Verkäufer profitiert von dem Leerverkauf, wenn der verkaufte Gegenstand im Preis sinkt.
Fundstelle(n):
DAAAF-46246