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Online-Nachricht - Montag, 11.06.2012

Einkommensteuer | Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges SoBV II (BFH)

Eine einzelne Kapitalbeteiligung führt jedenfalls dann nicht zu notwendigem Sonderbetriebsvermögen (SoBV) II, wenn sich erst aus der Zusammenschau aller bzw. mehrerer Kapitalbeteiligungen eines Mitunternehmers deren überragende Bedeutung für die Personengesellschaft ergibt (, NV; veröffentlicht am ).

NWB XAAAE-10325 , NV; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Zum notwendigen Betriebsvermögen einer gewerblich tätigen Personengesellschaft gehören nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 EStG zusätzlich zu den im Gesamthandseigentum der Mitunternehmer stehenden Wirtschaftsgütern auch solche Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, wenn sie geeignet und bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen I) oder der Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft (Sonderbetriebsvermögen II) zu dienen. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II ist anzunehmen, wenn die dem Mitunternehmer gehörenden Wirtschaftsgüter zur Begründung oder Stärkung seiner Beteiligung eingesetzt werden; ein solches Wirtschaftsgut kann auch die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sein ( NWB OAAAD-40992, unter II.3.a der Gründe, m.w.N.).
Hierzu führte der BFH weiter aus: Die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann die Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft dadurch stärken, dass sie für das Unternehmen der Personengesellschaft wirtschaftlich vorteilhaft ist. Die Beteiligung des Gesellschafters an der Personengesellschaft kann auch dadurch gestärkt werden, dass das Wirtschaftsgut der Mitunternehmerstellung des Gesellschafters dient. Ist ein Mitunternehmer gleichzeitig an mehreren Kapitalgesellschaften beteiligt, ist für Qualifikation der Beteiligungen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II auf die einzelne Beteiligung abzustellen.
Quelle: NWB Datenbank
Produkttipp: Personengesellschaften im Steuerrecht - Das Standardwerk zur Besteuerung der Personengesellschaft und ihrer Gesellschafter, 8. Auflage 2012


 

Fundstelle(n):
YAAAF-46239