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Online-Nachricht - Donnerstag, 30.04.2009

Doppelte Haushaltsführung | Übergangs-Zimmer im Wohnheim kein eigener Hausstand (FG)

Wenn die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft innerhalb eines Jahres jeweils neue Stellen an unterschiedlichen auswärtigen Orten antreten, stellt ein von einem der Partner am neuen Arbeitsort angemietetes Zimmer in einem Gästewohnheim, das vom anderen Partner mitbewohnt wird, keinen eigenen Hausstand des mitnutzenden Partners dar, wenn das Wohnheimzimmer nur eine Übergangslösung bildet, bis eine gemeinsame Wohnung gefunden wird ().

NWB AAAAD-19643 ).

 

Fundstelle(n):
UAAAF-46194