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Online-Nachricht - Dienstag, 07.04.2009

Neues Vordruckmuster | Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder (BMF)

Das BMF hat ein aktualisiertes Vordruckmuster „Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren“ bekannt gegeben ().

Nach § 39e Abs. 2 Satz 2 und Abs. 9 Satz 5 EStG haben die nach Landesrecht für das Meldewesen zuständigen Behörden (Meldebehörden) dem Bundeszentralamt für Steuern Angaben zu den Kindern mit ihrer Identifikationsnummer und soweit bekannt die Rechtsstellung und Zuordnung der Kinder zu den Eltern und die Änderung dieser Daten im Melderegister mitzuteilen. Dazu sind diese Daten gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 7 MRRG im Melderegister zu speichern; siehe hierzu auch Datenblatt Nr. 2704 des Datensatzes für das Meldewesen (DSMeld). Um die Kinder, die nicht in derselben Gemeinde wie der Elternteil gemeldet sind, zuzuordnen und ihre Identifikationsnummer hinzuspeichern zu können, ist das Vordruckmuster „Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren“ um ein Eintragungsfeld für die Identifikationsnummer des Kindes erweitert worden.

Quelle: BMF online


 

Fundstelle(n):
FAAAF-46108