ZahnmedAusbV

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV)

v. 16.3.2022 (BGBl I S. 487)
Amtliche Fassung

Änderungsdokumentation: Die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) [1] v. (BGBl I S. 487) ist am 1.8.2022 in Kraft getreten. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4.7.2001 (BGBl I S. 1492) außer Kraft.

Fundstelle(n):
NAAAJ-64149

1Amtl. Anm.: Diese Rechtsverordnung ist eine Ausbildungsordnung im Sinne des § 4 des Berufsbildungsgesetzes. Die Ausbildungsordnung und der damit abgestimmte, von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Rahmenlehrplan für die Berufsschule werden demnächst im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht.