Online-Nachricht - Montag, 26.10.2009

Koalitionsvertrag | Steuerpolitische Pläne der Koalition

Union und FDP haben am in Berlin den Entwurf für den gemeinsamen Koalitionsvertrag vorgestellt. Schon für das Jahr 2010 sind hiernach Steuersenkungen vorgesehen, die insbesondere Familien und Unternehmen entlasten sollen. Nach dem Wortlaut des Koalitionsvertrages stehen jedoch sämtliche Vorhaben unter einem sog. Finanzierungsvorbehalt.

Die Steuerpläne der Koalition im Einzelnen:

Kinderfreibetrag:  Er soll in einem ersten Schritt zum auf 7.008 € und das Kindergeld um je 20 € erhöht werden.
Einkommensteuertarif: Der Steuertarif soll zu einem Stufentarif umgebaut werden. Die Zahl und der Verlauf der Stufen soll noch entwickelt werden. Der neue Tarif soll möglichst zum in Kraft treten.

Erbschaftsteuer: Als Sofortprogramm sollen vorab
- die Steuerbelastung für Geschwister und Geschwisterkinder durch einen neuen Steuertarif von 15 bis 43 % gesenkt und - die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestaltet werden.   Die Koalition strebt des Weiteren an, die Zeiträume zu verkürzen, innerhalb dessen das Unternehmen weitergeführt werden muss. Die erforderlichen Lohnsummen sollen abgesenkt und es soll in Gespräche mit den Ländern eingetreten werden, um zu prüfen, ob die Erbschaftsteuer hinsichtlich Steuersätzen und Freibeträgen regionalisiert werden kann.Umsatzsteuer: Der Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe soll ab dem auf 7 % ermäßigt werden. Im Verlauf der Legislaturperiode soll des Weiteren unter Einbeziehung der europäischen Vorgaben geprüft werden, ob und in welchem Umfang das Prinzip der Ist-Besteuerung der Umsätze ausgeweitet werden kann. Hierzu soll eine  Kommission eingesetzt werden, die sich mit der Systemumstellung bei der Umsatzsteuer sowie dem Katalog der ermäßigten Mehrwertsteuersätze befassen soll.
Die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen soll mit Blick auf die jüngste EuGH-Rechtsprechung umgehend so angepasst werden, dass keine steuerliche Ungleichbehandlung mehr besteht. Nach dem Urteil des EuGH bleibt die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen umsatzsteuerfrei (NWB RAAAD-22020).  Die Koalition strebt daneben die Wettbewerbsgleichheit kommunaler und privater Anbieter insbesondere bei der Umsatzsteuer an. Aufgaben der Daseinsvorsorge sollen dabei nicht über die bestehenden Regelungen hinaus steuerlich belastet werden.
Sofortprogramm krisenentschärfende Maßnahmen: Um schnell und effektiv Wachstumshemmnisse zu beseitigen, soll mit einem Sofortprogramm zum begonnen werden. Dabei sollen die Verlust- und Zinsabzugsbeschränkungen sowohl für international aufgestellte Konzerne als auch für mittelständische Unternehmen entschärft werden. Zu diesem Zweck sollen:
bei den Verlustabzugsbeschränkungen („Mantelkauf“)
- die zeitliche Beschränkung bei der Sanierungsklausel zur Verlustnutzung bei Anteilsübertragungen aufgehoben, - der Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener  Unternehmen - soweit erforderlich - wieder zugelassen („Konzernklausel“) und - der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven zugelassen werden;  bei den Zinsabzugsbeschränkungen („Zinsschranke“)
- die höhere Freigrenze von 3 Mio. € dauerhaft, - ein Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren eingeführt werden sowie - die Escape-Klausel überarbeitet und für deutsche Konzerne anwendbar gemacht werden;  bei den grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen
- unverzüglich die negativen Auswirkungen der Neuregelung zur Funktionsverlagerung auf den Forschungs- und Entwicklungsstandort Deutschland beseitigt werden;  bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen
- der Hinzurechnungssatz bei den Immobilienmieten von 65 % auf 50 % reduziert werden (alle übrigen Fragen sollen in die Kommission „Gemeindefinanzen“ einbezogen werden );  bei der Grunderwerbsteuer
- die Umstrukturierung von Unternehmen durch eine Konzernklausel erleichtert werden;  bei den Ertragsteuern
- ein Wahlrecht eingeführt werden, nach dem die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter bis 410 € oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 und 1.000 € anzuwenden ist.  Weitere geplante Steuervereinfachungen: Die Koalition möchte im Laufe der Legislaturperiode das Steuerrecht spürbar vereinfachen und von unnötiger Bürokratie befreien. So sollen insbesondere:

  • die Steuererklärungsvordrucke und Erläuterungen verständlicher und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden,

  • allen Bürgern soll die Möglichkeiten geben werden, ohne Papierbelege mit den Finanzämtern zu kommunizieren,

  • noch in dieser Legislaturperiode soll allen Bürgern auf Wunsch eine vorausgefüllte Steuererklärung mit den bei der Finanzverwaltung vorhandenen Daten zur Verfügung gestellt werden,

  • der steuerliche Abzug privater Steuerberatungskosten soll wieder eingeführt werden,

  • ein schlüssiges und verständliches Konzept der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder und im Haushalt soll erarbeitet werden,

  • die steuerliche Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten soll neu geordnet werden,

  • die Besteuerung der Rentnerinnen und Rentner soll so vereinfacht werden, dass kein aufwändiges Kontrollmitteilungsverfahren und keine separate Erklärungspflicht für Rentenbezüge mehr notwendig ist,

  • den Abzug von Kosten für ein Pflegeheim soll durch Pauschalierung vereinfacht werden, anstelle des heutigen Einzelnachweises der Kosten,

  • die steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge soll entbürokratisiert und flexibilisiert werden,

  • gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht sollen abgebaut und insbesondere die Entscheidungen des BVerfG zur Gleichstellung von Lebenspartnern mit Ehegatten umgesetzt werden,

  • die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter soll zügig auf ein  realitätsgerechtes Maß gebracht werden; in diesem Zusammenhang soll auch die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeug überprüft werden,

  • grds. rückwirkende gesetzgeberische Maßnahmen sollen vermeiden werden, sofern sie die Bürger belasten,

  • die Koalition möchte dafür sorgen, dass sich BMF-Schreiben auf die Auslegung der Gesetze beschränken und die Praxis der Nichtanwendungserlasse zurückgeführt wird,

  • es soll geprüft werden, ob Arbeitnehmer die Steuerklärung auch für einen Zeitraum von zwei Jahren abgeben können,

  • die Gebührenpflicht für die verbindliche Auskunft soll auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt werden,

  • das Kontenabrufverfahren soll überprüft werden,

  • zur Erhöhung der Planungssicherheit auf Seiten der Unternehmen und der  Finanzverwaltung soll dafür Sorge getragen werden, dass der Gedanke der zeitnahen Betriebsprüfung verwirklicht wird. Betriebsprüfungen müssten grds. innerhalb von fünf Jahren nach Beginn bzw. dann abgeschlossen sein, wenn die neue Betriebsprüfung beginnt,

  • der Abzug von außergewöhnlichen Belastungen soll vereinfacht werden und in diesem Zusammenhang stärker typisiert und pauschaliert werden,

  • die elektronische Rechnungsstellung soll auf möglichst unbürokratische Weise ermöglicht werden.   

Mittelfristige Ziele für die Unternehmensbesteuerung: Die Koalition möchte das Unternehmenssteuerrecht weiter modernisieren und international wettbewerbsfähig gestalten. Dabei soll auch der Holdingstandort Deutschland gestärkt werden. Ansatzpunkte für eine Prüfung sind:
- eine Neustrukturierung der Regelungen zur Verlustverrechnung, - die grenzüberschreitende Besteuerung von Unternehmenserträgen, - die Einführung eines modernen Gruppenbesteuerungssystems anstelle der bisherigen Organschaft.   Darüber hinaus möchte sich die Koalition mit dem Problem der zweifachen Besteuerung von Unternehmenserträgen auf der Ebene der Unternehmen und Anteilseigner einerseits und der nur einfachen Besteuerung der Erträge aus risikoarmen Zinsprodukten andererseits auseinandersetzen. Die Politik der Doppelbesteuerungsabkommen soll auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ausgerichtet werden. Es soll dabei grds. an der Freistellung der ausländischen Einkünfte festgehalten werden. Die Bemühungen im Kampf gegen die internationale Steuerhinterziehung sollen weiter vorangetrieben werden.Wegfall der Gewerbesteuer: Es soll eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung eingesetzt werden. Dabei soll auch den Ersatz der Gewerbesteuer durch einen höheren Anteil an der Umsatzsteuer und einen kommunalen Zuschlag auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer mit eigenem Hebesatz geprüft werden.
Anmerkung: Durch den Koalitionsvertrag nicht in Frage gestellt werden die bereits beschlossenen Entlastungen durch das sog. Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung (vgl. hierzu NWB-Nachricht v. 23.6.2009). Das bedeutet, dass auch die neue Bundesregierung an der erweiterten Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge und dem Einstieg in die Beseitigung der kalten Progression festhält. 
 

 

Fundstelle(n):
NWB IAAAF-46013