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Online-Nachricht - Dienstag, 06.10.2009

Lohnsteuer | Anweisung zur Bearbeitung der Ermäßigungsanträge 2010 (OFD)

Die OFD Karlsruhe hat eine umfangreiche Anweisung zur Bearbeitung von Lohnsteuer-Ermäßigungsanträgen für das Jahr 2010 erstellt. Hingewiesen wird dabei insbesondere das auf das neue Faktorverfahren bei Arbeitnehmer-Ehegatten und die Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ( S 236.5 / 17 - St 144).


Faktorverfahren: Mit dem JStG 2009, hat der Gesetzgeber den neuen § 39f EStG eingefügt. Danach haben Ehegatten ab dem VZ 2010 zusätzlich zu den bekannten Steuerklassenkombinationen III bis V die Möglichkeit, auf der Lohnsteuerkarte jeweils die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor eintragen zu lassen. Ziel des Faktorverfahrens soll sein, einen Anreiz zur Aufnahme einer steuerpflichtigen (und sozialversicherungspflichtigen) Beschäftigung des geringer verdienenden Ehegatten zu schaffen. Als Hemmschwelle für eine Beschäftigungsaufnahme wurde bislang der relativ hohe Lohnsteuerabzug in der Steuerklasse V gesehen. Bei Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV wurden wiederum die Abzüge insgesamt als zu hoch erachtet, die erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nach Ablauf des Jahres richtiggestellt werden. Beide Ehegatten können gemeinsam das Faktorverfahren beim Finanzamt formlos unter Vorlage beider Lohnsteuerkarten und Angabe der voraussichtlichen Arbeitslöhne des Kalenderjahres 2010 oder auch mit dem Vordruck „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2010“ beantragen.
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung: Vorsorgeaufwendungen werden bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer durch die Vorsorgepauschale vom Arbeitgeber berücksichtigt. Für die zutreffende Berechnung des Faktors ist deshalb die Vorsorgepauschale i.d.F. des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung zu berücksichtigen.
 

 

Fundstelle(n):
ZAAAF-46003