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Online-Nachricht - Dienstag, 06.10.2009

Umsatzsteuer | Muster der Vordrucke im Voranmeldungsverfahren 2010 (BMF)

Das BMF hat die Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2010 bekannt gegeben ().


Auf den Internetseiten des BMF stehen ab sofort die folgenden Vordrucke zum Download bereit:

  • Vordruckmuster - USt 1 A - Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010

  • Vordruckmuster - USt 1 H - Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2010

  • Vordruckmuster - USt 1 E - Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2010

Hierzu führt das BMF weiter aus: Auf Grund der mit Wirkung vom geänderten §§ 18a, 18b UStG hat der Unternehmer die nach § 3a Abs. 2 UStG i.d.F. des Artikels 7 Nr. 2 JStG 2009 im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen, für die die Steuer in einem anderen Mitgliedstaat von einem dort ansässigen Leistungsempfänger geschuldet wird, in seiner Zusammenfassenden Meldung anzugeben und in den amtlich vorgeschriebenen Vordrucken (§ 18 Abs. 1 bis 4 UStG) gesondert zu erklären (vgl. hierzu auch den NWB-Themenmonitor zur Umsetzung des sog. Mehrwertsteuerpakets). Dementsprechend sind im Vordruckmuster USt 1 A derartige nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG ab in der Zeile 41 (Kennzahl - Kz - 21) gesondert anzugeben.
Für die Angabe der übrigen nicht steuerbaren Umsätze, deren Leistungsort nicht im Inland liegt und die der Umsatzsteuer unterlägen, wenn sie im Inland ausgeführt worden wären, ist im Vordruckmuster USt 1 A die Zeile 42 (Kz 45) vorgesehen. Die nach § 3a Abs. 2 UStG i.d.F. des Artikels 7 Nr. 2 JStG 2009 im Inland steuerpflichtigen sonstigen Leistungen von im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern, die der leistende Unternehmer in seiner Zusammenfassenden Meldung anzugeben hat, sind nebst Steuer vom Leistungsempfänger als Steuerschuldner im Vordruckmuster USt 1 A ab in der Zeile 48 (Kz 46/47) gesondert zu erklären. Die anderen Änderungen in den beiliegenden Vordruckmustern gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller oder drucktechnischer Art.Quelle: BMF online
 

Fundstelle(n):
FAAAF-46001