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Online-Nachricht - Donnerstag, 17.09.2009

Umsatzsteuer | Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab (OFD)

Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom Dezember 2008 wurde § 18 Abs. 2, 2a UStG mit Wirkung bereits zum geändert. Die dort aufgeführten Betragsgrenzen wurden von 6.136 Euro auf 7.500 Euro angehoben. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum ().

Durch das Steuerbürokratieabbaugesetz vom Dezember 2008 wurde § 18 Abs. 2, 2a UStG mit Wirkung bereits zum geändert. Die dort aufgeführten Betragsgrenzen wurden von 6.136 Euro auf 7.500 Euro angehoben. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7.500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum (Datei öffnen). 

Ein NWB HAAAA-79290 regelte bereits frühzeitig offene Fragen. Die OFD Hannover bestimmt weitere Details und stellt in einer Übersicht die Abhängigkeit von Zahllast im Vorjahr, Rechtsgrundlage und Voranmeldungszeitraum dar.

Fundstelle(n):
PAAAF-45993