Wirtschaftskrise | Eckdaten des 2. Konjunktur-Pakets
In der Nacht zum einigte sich die große Koalition in Berlin auf die Eckdaten eines zweiten Konjunkturpakets.
Senkung der Einkommenssteuer: Die Steuerentlastungen sollen in zwei Schritten erfolgen. Hierzu erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrages um 170 € auf 7.834 €, rückwirkend ab dem ; als Einstieg in einen Abbau der kalten Progression werden die übrigen Tarif-Eckwerte ebenfalls ab um 400 € nach rechts verschoben. Zur gezielten Entlastung der untersten Einkommen wird ab dem neben der Anhebung des Grundfreibetrages auf 7.834 € noch der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt.
Zusätzlich erfolgt ab 2010 eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf dann 8.004 € und eine weitere Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte um 330 €.
Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem von 15,5 % auf 14,9 % gesenkt.
Familien/kinderbezogene Leistungen: Über die Familienkassen wird an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 € je Kind ausgezahlt. Sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Die Einmalzahlung wird bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.
Die abgeleiteten Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII werden stärker differenziert. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 soll die Förderung auf 70 % des Eckregelsatzes mit Wirkung zum erhöht werden.
Neuregelung Kfz-Steuer: Um die Kaufzurückhaltung abzumildern, hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt mit dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom eine befristete Kfz-Steuerbefreiung eingeführt. In einem zweiten Schritt wird sie so schnell wie technisch umsetzbar die gegenwärtige Kfz Steuer auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umstellen. Die Umstellung soll möglichst zum erfolgen. Eckpunkte der Neuregelung sollen sein:
ein linearer, an der CO2-Emission orientierter Tarif (Steuersatz 2 € je g/km),
ein CO2-Freibetrag, wonach eine Basismenge von CO2-Ausstoß steuerfrei bleiben soll (2010 und 2011: 120 g/km, 2012 und 2013: 110 g/km, ab 2014: 95 g/km) und
ein Steuer-Sockelbetrag als Mindestbesteuerung.
Der Altbestand (Zulassung vor dem ) soll nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt werden. Über den Umfang der Besteuerung des Altbestands ab 2013 soll später entschieden werden.
Stärkung Pkw-Nachfrage: Private Autohalter können ab Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 € und wird für Zulassungen bis zum gewährt.
Beschäftigungssicherung: Der Koalitionsausschuss beschließt u.a. folgende Maßnahmen, um den Vorrang von Kurzarbeit vor Entlassungen zu unterstützen:
Den Arbeitgebern werden in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.),
Die Antragstellung und das Verfahren werden vereinfacht.
Der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird bei 2,8% stabilisiert. Dafür wird eine Ausgleichsverpflichtung des Bundeshaushalts durch ein Gesetz festgelegt.
Rettungsschirm für Unternehmen: Gesunde Großunternehmen, die wegen der Zurückhaltung der Banken zurzeit keine oder zu wenig Kredite bekommen, erhalten Bürgschaften vom Bund und Kredite von der bundeseigenen KfW-Bank.
Auch wenn mit all diesen Maßnahmen vorübergehend die Staatsverschuldung steigt, hält die Bundesregierung an ihrem Ziel einer langfristig soliden Finanzpolitik fest. Zusammen mit den Ländern will sie deshalb noch in dieser Legislaturperiode eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankern.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Fundstelle(n):
MAAAF-45887