IASB | Änderung bei Bilanzierung von Bezugsrechten abgeschlossen
Am hat der IASB eine Änderung des IAS 32 veröffentlicht. Danach sind bestimmte Bezugsrechte sowie Optionen und Optionsscheine in Fremdwährung beim Emittenten bilanziell als Eigenkapital und nicht mehr als Verbindlichkeiten auszuweisen.
Der IASB hat am eine Änderung des IAS 32 bezüglich der Klassifizierung von Bezugsrechten (Amendment to IAS 32 Classification of Rights Issues) veröffentlicht.
Danach sind bestimmte Bezugsrechte sowie Optionen und Optionsscheine in Fremdwährung (also einer anderen Währung als die funktionelle Währung) beim Emittenten, auf dessen Eigenkapitalinstrumente sich diese Rechte beziehen, bilanziell als Eigenkapital auszuweisen; bislang wurden solche Rechte als derivative Verbindlichkeiten bilanziert.
Von dieser Anpassung sind im Übrigen nur Bezugsrechte betroffen,
bei denen die Anzahl der zu beziehenden Instrumente und der Fremdwährungsbetrag zuvor fixiert sind, und
wenn allen bisherigen Inhabern von Eigenkapitaltiteln derselben Klasse dieses Recht anteilig gewährt wird.
Zuvor waren derartige Bezugsrechte in der funktionalen Währung des Emittenten bereits als Eigenkapital zu bilanzieren.
Das IFRIC hatte auf diese Ungleichbehandlung hingewiesen. Auslöser hierfür war nicht zuletzt auch, dass begebene Rechte in Fremdwährung zum Zwecke der Kapitalbeschaffung im Fortgang der Finanzmarktkrise zunehmend auftraten. Daraufhin hatte der IASB im August 2009 einen Änderungsentwurf veröffentlicht, welcher die nunmehr verabschiedeten Neuregeln bereits in dieser Form vorsah.
Im Rahmen des Langfrist-Projekts „Finanzinstrumente mit Eigenkapitalcharakter“ arbeiten IASB und FASB jedoch weiterhin an einer umfassenden Änderung des Abgrenzungsprinzips zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten. Die Änderung des IAS 32 wurde aufgrund ihrer Aktualität vorgezogen.
Erstmals anzuwenden ist der überarbeitete Standard für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen. Eine frühere Anwendung ist jedoch möglich und wird vom IASB sogar empfohlen.Quelle: Pressemitteilung des DRSC, IASPLUS
Fundstelle(n):
MAAAF-45861