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Online-Nachricht - Donnerstag, 18.06.2015

Europa | Volle Öffnung des Arbeitsmarktes für Kroatien ab (BMAS)

Ab 1. Juli genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Mit dem Kabinettsbeschluss v. endet eine zweijährige Übergangsfrist, die Deutschland seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) im Juli 2013 genutzt hat. Bereits während der Übergangsfrist hatte die Bundesregierung umfangreiche Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für kroatische Staatsangehörige angewandt und damit gute Erfahrungen gemacht.

Ab 1. Juli genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus Kroatien freien Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Mit dem Kabinettsbeschluss v. endet eine zweijährige Übergangsfrist, die Deutschland seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union (EU) im Juli 2013 genutzt hat. Bereits während der Übergangsfrist hatte die Bundesregierung umfangreiche Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang für kroatische Staatsangehörige angewandt und damit gute Erfahrungen gemacht.

Die volle Freizügigkeit ist neben dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital eine der Grundfreiheiten der EU. Sie bedeutet, dass jeder Unionsbürger sich grundsätzlich in der EU frei bewegen und wirtschaftlich betätigen kann. Der EU-Beitrittsvertrag mit Kroatien erlaubt, die Arbeitnehmerfreizügigkeit für kroatische Staatsangehörige für maximal 7 Jahre zu beschränken.

Diese Möglichkeit hat die Bundesregierung für die erste Phase bis zum gelten lassen. Bereits während dieser Übergangszeit hatte sie umfangreiche Erleichterungen für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und Saisonkräfte beim Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt angewandt.

Mit dem Beschluss v. entfällt das zuletzt noch geltende Erfordernis einer Arbeitsgenehmigung-EU für kroatische Staatsangehörige ab . Es ist davon auszugehen, dass kroatische Arbeitskräfte auch weiterhin eine gute Arbeitsmarktintegration aufweisen werden.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles: „Ich freue mich, dass wir mit dem heutigen Beschluss auch den Bürgerinnen und Bürgern aus Kroatien die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Deutschland ermöglichen. Dieses Recht, frei in einem anderen EU-Staat arbeiten und wirtschaftlich tätig sein zu können, ist ein unschätzbarer Vorteil der EU. Dank der Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang, die wir schon in den letzten zwei Jahren angewandt haben, sind schon heute ca. 93.000 Kroatinnen und Kroaten sozialversicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt, etwa im Gesundheits- und Sozialwesen oder im verarbeitenden Gewerbe. Das ist gelebtes Europa! Und mit dem Mindestlohn können wir endlich auch Lohndumping bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit verhindern.“

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Pressemitteilung

Fundstelle(n):
VAAAF-45819