IASB | IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" veröffentlicht
Der International Accounting Standard Board (IASB) hat den neuen Standard IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" veröffentlicht.
Der International Accounting Standard Board (IASB) hat den neuen Standard IFRS 15 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ veröffentlicht.
IFRS 15 schreibt vor, wann und in welcher Höhe ein IFRS-Berichtersteller Erlöse zu erfassen hat. Er enthält u. a. erweiterte Leitlinien zu Mehrkomponentengeschäften sowie neue Regelungen zur Behandlung von Dienstleistungsverträgen und Vertragsanpassungen. Zudem fordert er von den Abschlusserstellern, den Abschlussadressaten informativere und relevantere Angaben als bisher zur Verfügung zu stellen.
Der Standard ersetzt IAS 18 „Erlöse“, IAS 11 „Fertigungsaufträge“ und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen. Die Anwendung von IFRS 15 ist für alle IFRS-Anwender verpflichtend und gilt für fast alle Verträge mit Kunden. Wesentliche Ausnahmen sind Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge.
IFRS 15 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem beginnen. Auf EU-Ebene ist eine Übernahme erforderlich.
Äquivalent zum IFRS 15 hat der US-amerikanische Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) zeitgleich Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 2014-09 „Erlöse aus Verträgen mit Kunden“ (Thema 606) veröffentlicht.
Anmerkung: Details können der gemeinsamen Pressemitteilung des IASB und FASB entnommen werden. Der Standard IFRS 15 ist nur beim IASB erhältlich.
Quelle: DRSC vom
Fundstelle(n):
SAAAF-45765