Lohnsteuer | Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren (BMF)
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das BMF in einem neuen BMF-Schreiben zur Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren Stellung. Das neue BMF-Schreiben ersetzt das bisherige ().
NWB SAAAD-54334 ().
Hintergrund: Eine Vorsorgepauschale wird ausschließlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt (§ 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 und Abs. 4 EStG). Über die Vorsorgepauschale hinaus werden im Lohnsteuerabzugsverfahren keine weiteren Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt. Eine Vorsorgepauschale wird grundsätzlich in allen Steuerklassen berücksichtigt.
Hinweis: Das neue Schreiben umfasst 11 Seiten und steht ab sofort auf den Internetseiten des BMF zur Ansicht und zum Download bereit. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze. Die Regelungen dieses Schreibens sind spätestens ab Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil I zu beachten.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
LAAAF-45750