Aussetzungszinsen: Zeitpunkt der endgültigen Erfolglosigkeit des
Rechtsbehelfs
Leitsatz
Zu der Frage, wann ein Rechtsbehelf gegen einen Steuerbescheid endgültig keinen Erfolg gehabt hat.
Endgültig erfolglos ist eine Anfechtungsklage auch dann, wenn die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache
für erledigt erklären.
Die Frage der Erfolglosigkeit „dem Grunde nach” kann bei einem Steuerbescheid, mit dem Steuern festgesetzt werden, nicht
von der Frage der Erfolglosigkeit „der Höhe nach” abgekoppelt werden.
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Erfolglosigkeit eines Rechtsbehelfs ist nicht die tatsächliche Verständigung oder die Erledigungserklärung
im Klageverfahren, sondern erst der Eintritt der Bestandskraft der geänderten Bescheide.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): LAAAF-45711
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 28.11.2014 - 7 K 168/13
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