Gesetzgebung | JStG 2013 "light" muss nachverhandelt werden (Bundesrat)
Der Bundesrat hat das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das unter anderem Rechtsänderungen zur Anpassung des Steuerrechts enthält, in den Vermittlungsausschuss verwiesen.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Die Länder bemängeln, dass in dem Gesetz wichtige Regelungen zur Verhinderung von ungewollten Steuergestaltungen fehlen, zum Beispiel im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungen und den sogenannten Cash-GmbHs bei der Erbschaftsteuer. Im Ergebnis sei das Gesetz daher so zu fassen, wie es der Vermittlungsausschuss - ohne die Vorschläge zur steuerlichen Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften - bereits am vorgeschlagen hatte.
Anmerkung: Das Gesetz enthält zahlreiche Rechtsänderungen, die das deutsche Steuerrecht insbesondere an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union anpassen sollen. Weitere Maßnahmen dienen der Sicherung des Steueraufkommens oder der Funktionsfähigkeit des Besteuerungsverfahrens. Es handelt sich um eine "abgespeckte" Version des Jahressteuergesetzes 2013, dem der Bundesrat am die erforderliche Zustimmung verweigerte. Zuvor hatte der Bundestag den vom Vermittlungsausschuss vorgelegten Einigungsvorschlag abgelehnt.
Hinweis: Die Parlamentsmaterialien sind auf der Homepage des Bundesrats veröffentlicht.
Quelle: Bundesrat, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
LAAAF-45630