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Online-Nachricht - Dienstag, 19.03.2013

Betreuervergütung | Neues Formular zur Abrechnung (Justizministerium NRW)

Die Abrechnung der Berufsbetreuervergütung ist trotz des seit 2005 vereinfachten Vergütungsmodells noch immer zeitaufwendig. Seit Anfang März steht nun ein Formular "Antrag auf Betreuervergütung" als Online-Formular zur Verfügung, das die regelmäßige und routinierte Abrechnungsarbeit der Gruppe der Berufsbetreuer vereinfachen soll, so das Justizministerium Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer aktuellen Pressemitteilung.

Hintergrund: Seit dem wird im Betreuungsrecht nicht mehr der tatsächliche Zeitaufwand vergütet, sondern ein pauschaler Zeitansatz mit unterschiedlich hohen Stundensätzen abhängig von der Qualifikation des Betreuers. Die pauschalen Zeitansätze unterscheiden sich nach vermögenden Betreuten (Selbstzahlern) und mittellosen Betreuten sowie danach, ob der Betreute seinen gewöhnlichen Aufenthalt innerhalb oder außerhalb eines Heimes hat.
Hierzu wird weiter ausgeführt: Das neue Formular erweitert das bereits bestehende Angebot an Online-Formularen. Hierbei handelt es sich um ein nichtamtliches Formular, das auf einfache und strukturierte Art die Abrechnung der sogenannten Berufsbetreuer für einzelne Abrechnungszeiträume unterstützt. Neben der Möglichkeit, mehrere Abrechnungstatbestände übersichtlich einzeln aufzuführen, enthält das Formular darüber hinaus eine automatische Berechnungsformel zur Aufsummierung des Gesamtbetrags.

Quelle: Justizministerium Nordrhein-Westfalen
Hinweis: Das neue Formular zur Abrechnung der Betreuervergütung finden Sie auf den Internetseiten des Justizministeriums. Ein Antragsformular für die Abrechnung ehrenamtlicher Betreuer befindet sich nach Angaben des Ministeriums zur Zeit in der Umsetzung.
 


 

Fundstelle(n):
YAAAF-45604