Sozialrecht | Deutsch-brasilianisches Sozialversicherungsabkommen (BMAS)
Zum sozialen Schutz von Deutschen und Brasilianern - insbesondere im Bereich der Rentenversicherung - wurde am die Ratifikationsurkunde für das deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen ausgetauscht. Mit Inkrafttreten zum sollen etwa Lücken im Versicherungsverlauf durch die Zusammenrechnung der Versicherungszeiten vermieden werden.
Hintergrund: Die wirtschaftliche Verflechtung der hoch entwickelten Industriestaaten und der damit verbundene Austausch von Arbeitskräften erfordern auf dem Gebiet der sozialen Sicherung den rechtlichen Ausbau der Beziehungen Deutschlands zu anderen Staaten. Diesem Ziel dienen Abkommen, die auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und der Gleichbehandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen abgeschlossen werden.
Folgendes wird durch das neue Abkommen geregelt:
Zur Vermeidung einer Doppelversicherung bleiben Arbeitnehmer für die ersten 24 Monate der Entsendung in der deutschen Rentenversicherung, sofern die Beschäftigung in Brasilien von vorn herein zeitlich begrenzt ist. Die Arbeitnehmer werden damit von der brasilianischen Rentenversicherungspflicht befreit. Das gleiche gilt umgekehrt für Entsendungen aus Brasilien. Ein Wechsel in das Rentensystem des anderen Staates ist damit nicht mehr nötig.
Die Zusammenrechnung der in Deutschland und Brasilien zurückgelegten Versicherungszeiten unter Erfüllung der Mindestversicherungszeiten ermöglicht die uneingeschränkte Zahlung von Renten in den anderen Staat vor (Leistungsexportprinzip).
Quelle: BMAS online
Hinweis: Mehr zu bilateralen Sozialversicherungsabkommen finden Sie auf den Internetseiten des BMAS.
Fundstelle(n):
DAAAF-45556