Gesetzgebung | Aktuelle Entwicklungen beim JStG 2013 (Bundesrat)
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Hamburg und Nordrhein-Westfalen wollen am einen eigenen Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 im Bundesrat vorstellen (BR-Drucks. 139/13). Die drei Länder legen den Entwurf vor, weil das vom Bundestag beschlossene Jahressteuergesetz 2013 nach intensiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss scheiterte. Daneben beabsichtigen die Länder Schleswig-Holstein, Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen einen weiteren, separaten Gesetzentwurf zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht vorzulegen (BR-Drucks. 137/13).
Jahressteuergesetzes 2013: Da das gescheiterte Gesetz für die Länder unverzichtbare steuerliche Maßnahmen enthielt, soll mit der Vorlage ein neuer Versuch unternommen werden, das Jahressteuergesetz 2013 - ohne die Regelungen zu den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften - doch noch in Kraft zu setzen. Die Gesetzesinitiative soll dazu dienen, das einvernehmliche Teilergebnis des Vermittlungsverfahrens umzusetzen.
Gleichstellung der Lebenspartnerschaft: Die antragstellenden Länder wollen die Lebenspartnerschaft mit der Ehe im Einkommensteuerrecht gleichstellen. Mit ihren Gesetzentwurf streben sie eine entsprechende Änderung des Einkommensteuergesetzes und der betroffenen Nebengesetze an. Zur Begründung führen die Länder aus, dass das im Jahr 2001 in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare zwar das neue familienrechtliche Institut der eingetragenen Lebenspartnerschaft geschaffen hat, die Lebenspartner gegenüber der Ehe jedoch bis heute einkommensteuerrechtlich benachteiligt sind. Der Gesetzentwurf soll nunmehr die vollständige Gleichstellung bewirken.
Quelle: Bundesrat online
Anmerkung: Die Bundesregierung hatte erst kürzlich ein Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG), das auch als Jahressteuergesetz 2013 „light“ bezeichnet wird, in den Bundestag eingebracht (s. hierzu NWB Nachricht v. 20.2.201). In diesem Entwurf sind ebenfalls einige (wenige) Regelungen des ursprünglichen JStG 2013 einhalten. Die abschließende Beratung für das AmtshilfeRLUmsG soll im Bundestag bereits am stattfinden. Nun haben die Bundesländer „gekontert“ und ihrerseits einen Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 auf den Weg gebracht. Der 226-seitige Gesetzentwurf enthält neben den ursprünglichen Regelungen aus dem Entwurf der Bundesregierung für ein JStG 2013 auch die Vorschläge des Vermittlungsausschusses v. (z.B. erbschaftsteuerliche Cash-GmbH und Maßnahmen gegen RETT-Blocker-Strukturen; siehe hierzu BT-Drucks. 17/11844). In Anbetracht der unterschiedlichen Gesetzgebungsinitiativen ist es nun wahrscheinlich, dass erneut der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Insofern dürfte noch etwas Zeit vergehen, bis ein JStG 2013 (oder sogar 2014), egal in welcher Fassung auch immer, endlich verabschiedet wird (s. hierzu Hechtner, NWB 10/2013 S. 663 ff.).
Fundstelle(n):
ZAAAF-45498