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Online-Nachricht - Dienstag, 12.02.2013

Gesetzgebung | Branntweinmonopol soll aufgehoben werden (hib)

Das Branntweinmonopol soll zum enden. Dies sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Branntweinmonopols (BT-Drucks. 17/12301) vor.


Hierzu wird u.a. weiter ausgeführt: Das Monopol müsse abgeschafft werden, da Ende 2017 die letztmalige Verlängerung der EU-beihilferechtlichen Ausnahmeregelung zur Gewährung produktionsbezogener Beihilfen nach dem deutschen Branntweinmonopol auslaufe, erläutert die Bundesregierung. Mit der Aufhebung des Branntweinmonopolgesetzes müssten die branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften in einem Alkoholsteuergesetz geregelt werden, um der betroffenen Wirtschaft frühzeitig die nötige Rechts- und Planungssicherheit zu geben. In diesem Zusammenhang wird aus der bisherigen "Branntweinsteuer" eine "Alkoholsteuer". Auf Dauer will die Bundesregierung auch andere Steuervorschriften wie zum Beispiel das Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz, das Alkopopsteuergesetzes und gegebenenfalls das Biersteuergesetz in das neue Alkoholsteuergesetz integrieren.

Quelle: hib - heute im Bundestag v.

 

Fundstelle(n):
PAAAF-45432