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Online-Nachricht - Freitag, 01.02.2013

Gesetzgebung | Außenwirtschaftsrecht wird geändert (Bundestag)

Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum von Linksfraktion und Grünen hat der Bundestag am 31. Januar den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts (BT-Drucks. 17/11127) in der vom Wirtschaftsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 17/12101) angenommen.

Bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen zentrale Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts werden künftig nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat verfolgt, etwa die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Gütern, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können (Dual-use-Güter). Die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von Rüstungsgütern bleibt eine Straftat. Sondervorschriften, die sich auf die Ausfuhr von Dual-use-Gütern beziehen, wurden aufgehoben. Unternehmen sollen besser motiviert werden, ihre interne Überwachung zu verbessern und Arbeitsfehler dem Zoll oder dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu melden. Der Bundestag lehnte einen Entschließungsantrag der SPD (BT-Drucks 17/12188) ab, wonach die Kriterien aus den "Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern" in das Außenwirtschaftsgesetz aufgenommen werden sollten.
Quelle: Bundestag online

 

Fundstelle(n):
XAAAF-45357