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Online-Nachricht - Mittwoch, 30.01.2013

Gesetzgebung | Entwurf des AIFM-Steueranpassungsgesetzes

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steueranpassungsgesetz - AIFM-StAnpG) beschlossen.


Hintergrund: Durch das sogenannte AIFM-Umsetzungsgesetz wird das bisherige Investmentgesetz durch ein neues Kapitalanlagegesetzbuch ersetzt. Das Kapitalanlagegesetzbuch unterwirft erstmals sämtliche Arten von Fonds und deren Verwalter einer Finanzaufsicht. Gesetze, die bisher Bezug auf das Investmentgesetz genommen haben, müssen angepasst werden. Dies erfolgt durch das heute beschlossene AIFM-Steueranpassungsgesetz.

Hierzu führt das BMF weiter aus: Mit dem Gesetz werden international wettbewerbsfähige steuerrechtliche Rahmenbedingungen geschaffen für eine gebündelte Verwaltung betrieblicher Altersvorsorgevermögen multinationaler Konzerne und ein sog. "Pension Asset Pooling" auch in Deutschland ermöglicht. Für international tätige Unternehmen wird es attraktiver, das Altersvorsorgevermögen ihrer ausländischen Tochterunternehmen zentral in Deutschland verwalten zu lassen und nicht in ausländische Standorte auszuweichen. Die Regelungen bauen auf der durch das AIFM-Umsetzungsgesetz neu eingeführten Rechtsform einer offenen Investmentkommanditgesellschaft auf.

Das AIFM-Steueranpassungsgesetz enthält zudem Regelungen, mit denen steuerliche Gestaltungsspielräume und Missbrauchsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht eingeschränkt werden. Dies betrifft insbesondere das sog. "Bondstripping". Beim Bondstripping trennt ein Investmentfonds die Stammrechte und die Zinskupons von Anleihen und erzeugt durch den Verkauf der Zinskupons künstliche Erträge. In gleicher Höhe entstehen bei den Anlegern des Investmentfonds potentielle Verluste, die bei einer Veräußerung des Investmentfondsanteils realisiert werden können. Dieses Vorgehen wurde bislang genutzt, um Beschränkungen der Verlustverrechnung zu umgehen.

Quelle: BMF, Pressemitteilung v.


 

Fundstelle(n):
EAAAF-45346