Gesetzgebung | Steuerabkommen mit der Schweiz gescheitert (Bundestag)
Der Bundestag hat am eine nicht im Konsens, sondern durch Mehrheitsbeschluss zustande gekommene Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom zum Steuerabkommen mit der Schweiz (BT-Drucks. 17/11840) mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD gegen das Votum der Opposition abgelehnt.
Die Empfehlung hatte zum Ziel, den Gesetzesbeschluss im Bundestag vom zum Abkommen vom mit der Schweiz über Zusammenarbeit in den Bereichen Steuern und Finanzmarkt in der Fassung vom (BT-Drucks. 17/10059, 17/11093, 17/11096) aufzuheben und den zugrunde liegenden Gesetzentwurf (17/10059) für erledigt zu erklären. Mangels Einigung beider Verfassungsorgane kann das Gesetz nicht wie vorgesehen in Kraft treten. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am seine Zustimmung versagt (BT-Drucks. 17/11635), daraufhin hatte die Bundesregierung am 28. November den Vermittlungsausschuss angerufen (BT-Drucks. 17/11693). Das umstrittene Steuerabkommen zielte darauf ab, für bislang unversteuerte Kapitaleinkünfte deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz eine Abgeltungsbesteuerung wie in Deutschland und eine nachträgliche Besteuerung von in den vergangenen zehn Jahren erzielten, nicht versteuerten Kapitaleinkünften zu regeln.
Quelle: Bundestag online
Hinweis: Der Bundesrat wird im weiteren Verfahren über den ursprünglichen Gesetzentwurf entscheiden müssen. Aufgrund der vorherrschenden Mehrheitsverhältnisse in der Länderkammer ist eine Zustimmung so gut wie ausgeschlossen.
Fundstelle(n):
MAAAF-45284