Einkommensteuer 2012 | Steuerbescheide für 2012 frühestens ab März 2013 (BayLfSt)
Die Finanzämter können in vielen Fällen nicht vor Anfang März 2013 mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für 2012 beginnen. Erst dann liegen der Steuerverwaltung erforderliche, von Dritten elektronisch zu übermittelnde Steuerdaten vor. Darauf weist Dr. Roland Jüptner, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Steuern (BayLfSt) hin.
Weiterhin gilt aber: Je früher, desto besser, so Jüptner! Wer die Steuererklärung bereits jetzt einreicht, wird seine Steuererstattung im Normalfall auch früher erhalten, denn die Bearbeitung richtet sich ab dem Vorliegen aller Daten grundsätzlich nach der Reihenfolge des Eingangs. Auch wenn sich der Rechenbeginn bei der Steuerverwaltung aus den oben genannten Gründen verzögert: Für die Steuerbürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und nicht steuerlich beraten sind, bleibt der der letzte Termin für die Abgabe der Steuererklärung.
Die elektronische Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung vereinfacht die Steuerveranlagung. Rückfragen des Finanzamts, die zur Klärung von Einzelfragen nötig wären, können so vermieden werden.
Quelle: BayLfSt, Pressemitteilungen v.
Fundstelle(n):
SAAAF-45269