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Online-Nachricht - Freitag, 21.12.2012

Lohnsteuer | Sachbezugswerte ab 2013 (BMF)

Das BMF hat zur lohnsteuerlichen Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2013 Stellung genommen ().


Hierzu wird weiter ausgeführt: Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeits-entgelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) zu bewerten. Darüber hinaus wird es nicht beanstandet, wenn auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter den Voraussetzungen von R 8.1 Absatz 8 Nummer 2 LStR mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2013 sind - teilweise - durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom ... Dezember 2012 (BGBl. I Seite…) festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2013 gewährt werden,

a) für ein Mittag- oder Abendessen 2,93 €,

b) für ein Frühstück 1,60 €.

Im Übrigen wird auf R 8.1 Absatz 7 und 8 LStR hingewiesen.

Hinweis: Das Schreiben ist für einen Übergangszeitraum auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Die Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online


 

Fundstelle(n):
HAAAF-45196