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Online-Nachricht - Dienstag, 18.12.2012

Umsatzsteuer | Yogakurse nicht steuerbefreit (BFH)

Yogakurse sind keine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlungen (, NV; veröffentlicht am ).

Yogakurse sind keine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlungen (NWB OAAAE-24977, NV; veröffentlicht am ).

Hintergrund: Nach § 4 Nr. 14 UStG in der im Streitjahr (2006 - 2008) geltenden Fassung sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut (Krankengymnast), Hebamme oder aus einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit und aus der Tätigkeit als klinischer Chemiker von der Umsatzsteuer befreit.
Sachverhalt: Die Klägerin ist eine GbR, die eine Yoga-Schule betreibt. Streitig ist, ob sie in den Jahren 2006 bis 2008 insoweit umsatzsteuerfreie Umsätze i.S. von § 4 Nr. 14 UStG a.F. ausgeführt hat.
Hierzu führten die Richter weiter aus: Die von der Klägerin aufgeworfene Rechtsfrage ist hinreichend geklärt. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH müssen Heilbehandlungen i.S. von § 4 Nr. 14 UStG a.F. einen therapeutischen Zweck haben (vgl. z.B. Urteil v. - NWB YAAAD-24096 unter II.1.a und v. - NWB FAAAD-94167 unter II.1.b). Zu den Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin gehören zwar auch vorbeugende Leistungen und solche, die zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit erbracht werden (vgl. NWB YAAAD-24096 unter II.1.a, und NWB FAAAD-94167 unter II.1.b, jeweils m.w.N.). Leistungen zur Prävention und Selbsthilfe i.S. des § 20 SGB V haben aber keinen unmittelbaren Krankheitsbezug, weil sie lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und insbesondere einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen erbringen sollen; sie sind daher keine Heilbehandlungsleistungen i.S. von § 4 Nr. 14 UStG a.F. ( NWB KAAAB-66614 Leitsatz 2 und v. - NWB YAAAD-24096 unter II.2.a).
Quelle: NWB Datenbank
 

 

Fundstelle(n):
CAAAF-45163