Gesetzgebung | Änderungen im Mietrecht beschlossen (Bundestag)
Gegen das Votum der Opposition hat der Bundestag am dem Gesetzentwurf der Bundesregierung über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 17/11894) zugestimmt.
Damit können energetische Modernisierungen für den Zeitraum von drei Monaten nicht mehr zu einer Mietminderung führen. Ebenso wurde ein Anspruch zur Umlage sogenannter Contracting-Kosten als Betriebskosten auf den Mieter geschaffen. Dabei geht es um die Umstellung von der Versorgung in Eigenregie auf die gewerbliche Wärmelieferung. Voraussetzung ist, dass die Umstellung mit einem Effizienzgewinn verbunden ist. Die Landesregierungen können Gemeinden oder Teile von Gemeinden bestimmen, in denen die Versorgung mit angemessenem Mietwohnraum gefährdet ist. In diesen Gebieten beträgt die Kappungsgrenze bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete 15 Prozent und nicht wie sonst 20 Prozent. Künftig müssen Räumungsklagen von Gerichten vorrangig bearbeitet werden. Das Mietverhältnis kann auch dann ohne vorherige Abmahnung fristlos gekündigt werden, wenn der Mieter mit der Zahlung der Mietkaution im Verzug ist.
Quelle: Bundestag online
Hinweis: Auf den Internetseiten des Bundesjustizministeriums finden Sie einen Fragen und Antworten Katalog zur Mietrechtsreform. Zur Homepage des BMJ gelangen Sie hier.
Fundstelle(n):
EAAAF-45145