Gesetzgebung | Bundesregierung entscheidet über Anrufung des Vermittlungsausschusses (Regierung)
Die Bundesregierung will, dass der Wehrsold und das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst steuerfrei bleiben. Sie will die Aufbewahrungsfristen für Unternehmen verkürzen. Der Bundesrat hat dem Jahressteuergesetz 2013 jedoch nicht zugestimmt. Die Bundesregierung wird daher nächsten Mittwoch entscheiden, ob sie den Vermittlungsausschuss anruft. Darauf weist die Bundesregierung in einer aktuellen Pressemitteilung hin.
Steuerfrei sollen bleiben: der reine Wehrsold für den freiwilligen Wehrdienst - zur Zeit etwa 280 bis 350 Euro monatlich und das Dienstgeld für Reservisten.
Steuerpflichtig werden dann bei Dienstverhältnissen ab dem unter anderem: der Wehrdienstzuschlag, besondere Zuwendungen sowie unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung.
Steuerfrei bleiben soll auch das Taschengeld für den Bundesfreiwilligendienst, den Jugendfreiwilligendienst und für die anderen zivilen Freiwilligendienste. Es beträgt beim Bundesfreiwilligendienst derzeit monatlich maximal 336 Euro.
Die Klarstellungen im Einkommensteuergesetz wurden in Folge der Wehrdienstreform vom Juli 2011 erforderlich.
Das Jahressteuergesetz 2013 umfasst insgesamt 49 einzelne Steuerrechtsänderungen aus unterschiedlichen Steuerbereichen. Umgesetzt werden europäisches Recht sowie Maßnahmen zur Sicherung des Steueraufkommens und zum Bürokratieabbau. Die Bundesregierung bleibt bei ihrer steuerpolitischen Linie, das rechtlich Notwendige und Vereinfachende umzusetzen und die Haushaltskonsoliderung konsequent fortzusetzen.Kürzere Aufbewahrungsfristen für Unternehmen: Zur weiteren Bürokratie-Entlastung der Wirtschaft sollen die Aufbewahrungsfristen für Unterlagen nach Steuerrecht- und Handelsgesetzbuch verkürzt werden: Ab 2013 von zehn auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre.
Lohnsteuer-Freibeträge gelten für zwei Jahre: Als Verfahrensvereinfachung für Arbeitnehmer sollen die Finanzämter künftig auf Antrag eingetragene Freibeträge auf zwei Kalenderjahre verlängern können. Ein jährlicher Antrag auf Lohnsteuer Ermäßigung beim Finanzamt wird dann entbehrlich.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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XAAAF-45036